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ANZAHLUNG:
Die Anzahlung für die Großwildjagd für alle Jagden beträgt 1.000 €.
Nach Leistung der Anzahlung gilt die Jagd als bestätigt.
Die Zahlungsfristen für die Anzahlungen unterscheiden sich von Jagd zu Jagd und bewegen sich zwischen 6 Monaten – 1 Monat vor Jagdbeginn.
Diese Frist wird für jede Anfrage individuell festgelegt.
Falls der Jäger während der Jagdsaison im bestimmten Jahr nicht zur Jagd antritt, wird die Anzahlung nicht rückerstattet.
Die Änderung des Ankunftsdatums in derselben Jagdsaison wird berücksichtigt, sofern die Möglichkeit besteht das Datum zu ändern.
Die Anzahlung kann nicht auf einen anderen Jäger übertragen werden.
Die geleistete Anzahlung wird von der endgültigen Rechnung abgezogen.
Die Anzahlung für Niederwild ist nicht notwendig, wenn die Gruppe aus weniger als 5 Jägern besteht. Sofern die Gruppe größer ist, beträgt die Anzahlung 100 € pro Jäger.
KÜNDIGUNG:
Im Falle von Änderungen von einer Vereinbarten Jagd, muss die Agentur den Jäger über diese Änderungen informieren und eine angemessene Lösung für beide Parteien finden. Falls eine Lösung nicht gefunden werden kann, zahlt die Agentur die Anzahlung, sowie den im Voraus eingezahlten Betrag zurück.
Die Agentur kann die Jagd aus unerwarteten Gründen kündigen. Sollte die Agentur die Jagd kündigen, zahlt die Agentur die Anzahlung sowie den im Voraus eingezahlten Betrag zurück.
ZAHLUNG:
Die Jagd wird im Voraus per Überweisung auf unser Bankkonto maximal 45 Tage vor Ankunft des Jägers gezahlt und alle Unterschiede nach der Jagd werden in Bar gezahlt.
Die Paketpreise errechnen sich gemäß folgendem Wechselkurs 1 Euro = 7,287 Kuna.
Im Falle von Kursunterschieden am Tag der Einzahlung oder am letzten Tag der Jagd, werden die Preise dementsprechend angepasst, da sämtliche Schusspreise in Kroatien auf der kroatischen Währung, der Kuna, basieren.
VERSICHERUNG:
Mit der kroatischen Jagdlizenz sind alle Jäger gegen Todesfälle oder dauerhafte gesundheitliche Schäden versichert.
Für zusätzliche Versicherungen wenden Sie sich bitte an unser Verkaufspersonal und Ihnen wird ein anderes Versicherungspaket angeboten.
RÜCKERSTATTUNG:
Sofern nicht anders informiert, falls eine Trophäe aus einem Großwildpaket nicht geschossen wird, müssen die Jäger die Gebühr für die Trophäe, die im Paketpreis inbegriffen ist, nicht zahlen. Falls der Jäger die Jagd im Voraus gezahlt hat, wird die Trophäengebühr zurückerstattet.
EINFUHR VON WAFFEN UND MUNITION
Waffen und Munition können in die Republik Kroatien eingeführt werden. Der Jäger muss seinen Reisepass, den Waffenschein oder eine Jagdlizenz oder einen EU Waffenschein, sowie einen Einladungsbrief von Unserer Agentur vorzeigen. Bitte wenden Sie sich an uns und wir stehen Ihnen gerne mit Rat bei Seite, da diese Bestimmungen nicht für alle Länder dieselben sind. Die Jäger müssen bei der Grenzpolizei die Einfuhr der Waffe melden. Die Einfuhrsteuer beträgt ca. 15 €.
Bei der Ausreise muss der Jäger der Polizei melden, dass er die Waffe aus dem Land führt.
Es können 200 Patronen pro Jäger in das Land eingeführt werden. Die Patronen müssen in einem gesonderten Beutel, getrennt von der Waffe, untergebracht werden.
HUNDE
Der Hundebesitzer muss eine Tollwutimpfung des Hundes vorzeigen, die nicht älter ist als 6 Monate ist und die bei seinem lokalen Veterinär durchgeführt worden ist.
AUSFUHR DER TROPHÄE
Unsere Agentur kann dem Jäger helfen die Trophäe aus dem Land auszuführen.
Die Agentur ist verpflichtet dem Jäger alle notwendigen Ausfuhrunterlagen für die Trophäe bereitzustellen.
Die Kosten der Ausfuhr der Tiere sind in keinem der Pakete inbegriffen.
KROATISCHE JAGDLIZENZ
Die Agentur ist verpflichtet dem Jäger vor seiner Ankunft, über den kroatischen Jagdverband, die kroatische Jagdlizenz, welche ein Jahr gültig ist, einzuholen.
Die Agentur benötigt eine Kopie des Reisepasses des Jägers und eine Kopie seines/ihres Waffenscheins.
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